Irrglaube Grundausbildung
Bei der Schulung zum Luftsicherheitsassistenten handelt es sich nicht um eine Berufs- oder Grundausbildung im eigentlichen Sinne. Sie ist eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme und erlaubt grundsätzlich auch einen Quereinstieg. Vorerfahrung im Sicherheitsdienst sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus vorteilhaft, wenn man sich in diesem speziellen Berufsfeld niederlassen möchte.
Jeder, der als Luftsicherheitsassistent arbeiten möchte, braucht aus Sicherheitsgründen die entsprechende Qualifikation. Da es für diese Form der Weiterbildung jedoch keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, kann die Dauer - abhängig vom jeweiligen Anbieter - ganz individuell ausfallen. Sogar die Inhalte können sich unterscheiden, etwa wenn der spätere Arbeitgeber (der mit dem Schulungsanbieter eng zusammenarbeitet) bestimmte Sonderfunktionen übernimmt. Widmet er sich beispielsweise als sozial engagierter Flugbetrieb der Krisenversorgung eines Nachbarstaates, können den Teilnehmer der Schulung auch Lerninhalte erwarten, die etwa die Gesetzeslage des Nachbarstaates betreffen; oder eine Art Verhaltensanweisung, wie man sich in der fremden Kultur zu verhalten hat, die Gepflogenheiten auf einem unmittelbaren Partnerflughafen und Ähnliches. Die Inhalte können enorm weitreichend sein.
Die Qualifikation als Luftsicherheitsassistent dient einerseits dem Erlernen der spezifischen Sondergegebenheiten in der Berufsausübung, andererseits vereinfacht es die Einhaltung der weltweit gültigen Sicherheitsstandards auf Flughäfen und Flugplätzen.