Anschnallpflicht für Nicht-Personen

Die Ladungssicherung umfasst all das, was sicheres Verladen und Transportieren von Warengütern angeht. Bei den zahlreichen Vorschriften kommt man als Laie jedoch schnell aus dem Konzept und verliert den Überblick. Genau aus diesem Grund, soll dieser Beitrag ein paar Klarheiten zum Thema Ladungssicherung LKW schaffen.

Anschnallpflicht für Nicht-Personen

Folgend werden zwei Arten der Ladungssicherung aufgegriffen:

Zurrgurte:

  • Der wohl allgemein verständlichere Begriff lautet „Spanngurte“, denn nichts anderes sind sie.
  • Hierunter versteht man nämlich gewebte Bänder mit einem Verschluss, sodass man sie spannen kann.
  • Grundsätzlich sorgen sie dafür, dass die Güter rutschfest und sicher befestigt werden können.
  • Eine Spezialform aus Polyester kommt bei sicherheitsrelevanter Ware zum Einsatz.
  • Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Transports und aus Versicherungsgründen unterliegen die Gurte strengen Normen und werden speziell geprüft.
  • Man kann sie sowohl im gewerblichen Umfeld (Sicherung in Transportern und LKWs), als auch als Privatperson nutzen.

Zurrketten:

  • Ein großer Vorteil ist ihre Langlebigkeit, denn sie sind besonders resistent gegen Öl und Chemikalien, sowie Wettereinflüsse und Schmutz.
  • Weiterer Pluspunkt ist die enorme Zugkraft, die durch sie realisiert werden kann.
  • Sie werden deshalb vorrangig im Schwerlast-Bereich bei stehender Ladung eingesetzt, die sie eine hohe Stabilisation mit sich bringen.
  • Auch sie unterliegen gewissen Normen, müssen aber zusätzliche Prüfkriterien erfüllen. So ergeben beispielsweise Materialvoraussetzungen (ausschließlich gehärteter Stahl)

Vergleich: Zurrgurte gegen Zurrketten

Welche Variante zur Ladungssicherung nun besser ist, kann man nicht genau sagen. Beide Arten haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile und man muss sich immer an die zu transportierenden Gütern und die Fahrzeugbeschaffenheiten anpassen. Die gegebenen Verhältnisse sind in jedem Fall ausschlaggebend.